Haustierbetreuung als haushaltsnahe Dienstleistung

Der Bundesfinanzhof hat gegen die Finanzverwaltung entschieden, dass auch die Betreuung von Haustieren eine haushaltsnahe Dienstleistung sein kann.

Gute Nachrichten für den Weihnachts- oder Winterurlaub hat der Bundesfinanzhof: Die Versorgung und Betreuung eines Haustieres kann als haushaltsnahe Dienstleistung begünstigt sein. Anders als der Fiskus sieht der Bundesfinanzhof keinen Grund, warum die Haustierbetreuung generell vom Steuerbonus ausgeschlossen sein sollte. Auch wenn der Bundesfinanzhof keine konkreten Vorgaben gemacht hat, ist damit aber nicht automatisch jede Betreuung begünstigt. Entscheidend im Streitfall war unter anderem, dass die Betreuung im Haushalt selbst stattfand, nicht in einer externen Einrichtung.