Rechnungen: Diese Angaben sind gesetzlich vorgeschrieben

Nur für ordnungsgemäße Rechnungen bekommen Sie bzw. Ihr Kunde die Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet. Bestimmte Angaben müssen dafür auf der Rechnung ersichtlich sein. Zudem gibt es Spezialfälle, in denen zusätzliche Angaben erforderlich sind – vor allem Gutschriften sowie Rechnungen, bei denen der Empfänger die Umsatzsteuer schuldet. Sehen Sie in diesem Video, wie ordnungsgemäßge Rechnungen aussehen.