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Testamentsvollstreckung

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Testamentsvollstreckung

Das Erbe sicher verwalten.

  • Sie wollen, dass Ihr letzter Wille (Ihr Testament) genau nach Ihren Vorstellungen umgesetzt wird.
  • Sie möchten auf das von Ihnen geschaffene Vermögen auch nach Ihrem Ableben weiterhin einwirken.
  • Friede unter den Erben soll durch eine neutrale Person gewahrt bleiben.
  • Die Unterstützung und der Schutz eines minderjähren Erben gegenüber anderen Erben ist Ihnen wichtig.
  • Ihr Vermögen soll nicht den Gläubigern Ihrer Erben in die Hände fallen.
  • Ihr Vermögen soll nicht zerschlagen und aufgeteilt werden.

Wenn Sie sich mit diesen Gedanken beschäftigen, dann ist eine vollständige oder teilweise Testamentsvollstreckung genau das Richtige für Sie. Dabei wird ein Testamentsvollstrecker bestimmt, der die geordnete Abwicklung des Nachlasses organisiert oder den Nachlass auf Wunsch dauerhaft für die Erben verwaltet. Ich informiere Sie gerne und ausführlich in einem Beratungsgespräch.

Mit Weitsicht vererbenTestamentsvollstreckung

In 25 Jahren Berufserfahrung in der Steuerberatung habe ich in Gesprächen mit Mandanten des Öfteren erfahren, dass nach dem Ableben eines Familienmitglieds Streit unter den Erben entsteht, der sogar zu einem Auseinanderbrechen der Familie führen kann. Die Praxis zeigt auch, dass ein Testamentsvollstrecker, der sein Amt antritt, sich aber nicht um die laufende Verwaltung kümmert, den Familienfrieden belasten kann. Eine frühzeitige, sorgfältige Planung des Testaments und die unabhängige, gewissenhafte Testamentsvollstreckung kann eine solche Situation verhindern.

Ich habe mich auf dem Gebiet der Testamentvollstreckung umfassend fortgebildet und biete Ihnen diese Dienstleistung im Rahmen meiner Kanzlei an.

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Waldstraße 8, 67373 Dudenhofen
Telefon: (0 62 32) – 65 11 – 37
Mail: Peter.Hans.Stb@t-online.de

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